Elternzeit für Väter: Was Sie beachten sollten
Elternzeit ist eine wertvolle Möglichkeit für Väter, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und eine enge Bindung aufzubauen. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte, die Väter beachten sollten, um die Elternzeit optimal zu nutzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Elternzeit für Väter in Deutschland.
Grundlagen der Elternzeit
Elternzeit ist ein unbezahlter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der Vätern (und Müttern) zusteht, um sich nach der Geburt ihres Kindes um dieses zu kümmern. Der Anspruch besteht bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes. Ein Teil der Elternzeit (bis zu 24 Monate) kann auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Grundsätzlich hat jeder Vater Anspruch auf Elternzeit, der in einem Arbeitsverhältnis steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt ist. Auch Väter in Ausbildung oder im Studium haben unter Umständen Anspruch, wenn sie daneben einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Wichtig ist, dass der Vater mit dem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut.
Dauer der Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Diese kann am Stück genommen werden oder in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Es ist auch möglich, die Elternzeit zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen. Zu beachten ist, dass eine Übertragung von Elternzeit vom 3. bis zum 8. Geburtstag des Kindes grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, wenn sie nicht rechtzeitig angemeldet wurde.
Anmeldung der Elternzeit
Die Anmeldung der Elternzeit ist ein wichtiger Schritt. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Fristen
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen. Es ist ratsam, die Anmeldung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis zu haben.
Inhalt der Anmeldung
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Vaters
- Name des Kindes und Geburtsdatum
- Beginn und Ende der geplanten Elternzeit
- Erklärung, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum Elternzeit genommen wird
- Erklärung, ob und wann der Vater während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen wird
- Eine verbindliche Festlegung für die ersten zwei Jahre der Elternzeit (spätere Änderungen bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers)
Bindungswirkung der Anmeldung
Die Anmeldung der Elternzeit ist für den Arbeitgeber bindend. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Elternzeit grundsätzlich nicht ablehnen kann, solange die Fristen eingehalten wurden. Allerdings kann der Arbeitgeber unter Umständen verlangen, dass die Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Hierbei handelt es sich aber um Ausnahmen, die der Arbeitgeber nachweisen muss.
Elterngeld
Während der Elternzeit erhalten Väter in der Regel kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Allerdings haben sie möglicherweise Anspruch auf Elterngeld, das eine staatliche Leistung ist, die den Verdienstausfall teilweise kompensiert.
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Vaters in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Es beträgt in der Regel 65 % bis 67 % des Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro pro Monat. Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro erhalten einen höheren Prozentsatz. Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat.
Bezugszeitraum
Das Elterngeld wird in der Regel für zwölf Monate gezahlt. Eltern, die sich die Betreuung des Kindes teilen und beide Elterngeld beziehen, können zusätzlich Partnermonate erhalten. Dadurch verlängert sich der Bezugszeitraum auf maximal 14 Monate.
ElterngeldPlus
Als Alternative zum Basiselterngeld gibt es das ElterngeldPlus. Es wird für den doppelten Zeitraum gezahlt, ist aber nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist besonders interessant für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Väter haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Hierbei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Anspruch auf Teilzeit
Väter haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Betrieb beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer.
- Der Vater arbeitet bereits seit mehr als sechs Monaten im Betrieb.
- Die Arbeitszeit soll zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche liegen.
- Der Teilzeitwunsch wird dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit mitgeteilt.
- Es liegen keine dringenden betrieblichen Gründe vor, die gegen die Teilzeitarbeit sprechen.
Ablehnung des Teilzeitantrags
Der Arbeitgeber kann den Teilzeitantrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese müssen jedoch konkret und nachvollziehbar sein. Eine Ablehnung aufgrund von Personalmangel oder mangelnder Organisation ist in der Regel nicht zulässig.
Kündigungsschutz
Väter genießen während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (bzw. 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes) und endet mit dem Ende der Elternzeit. Während dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Vater nur in Ausnahmefällen kündigen, beispielsweise bei grobem Fehlverhalten oder bei einer betriebsbedingten Kündigung aufgrund einer Insolvenz.
Wichtige Tipps für Väter in Elternzeit
- Frühzeitig informieren: Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Aspekte der Elternzeit und des Elterngeldes. Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Informationsangebote, die Ihnen weiterhelfen können.
- Offene Kommunikation mit dem Partner: Sprechen Sie mit Ihrer Partnerin über Ihre Vorstellungen und Erwartungen an die Elternzeit. Eine offene Kommunikation ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden und eine faire Aufgabenverteilung zu gewährleisten.
- Klare Absprachen mit dem Arbeitgeber: Treffen Sie klare Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Rückkehr in den Beruf und Ihre zukünftige Arbeitszeit.
- Netzwerk nutzen: Suchen Sie den Kontakt zu anderen Vätern in Elternzeit. Der Austausch mit Gleichgesinnten kann sehr hilfreich sein und Ihnen neue Perspektiven eröffnen.
- Zeit für sich selbst: Vergessen Sie nicht, sich auch Zeit für sich selbst zu nehmen. Auch wenn die Betreuung des Kindes viel Zeit und Energie in Anspruch nimmt, ist es wichtig, sich regelmäßig zu entspannen und neue Kraft zu tanken.
Fazit
Elternzeit ist eine wertvolle Chance für Väter, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und eine enge Bindung aufzubauen. Durch eine gute Planung und Vorbereitung können Väter die Elternzeit optimal nutzen und mögliche Herausforderungen meistern. Informieren Sie sich gründlich, kommunizieren Sie offen mit Ihrem Partner und Ihrem Arbeitgeber und genießen Sie diese besondere Zeit mit Ihrem Kind.