Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer – So erstellst du rechtssichere Rechnungen
Als Kleinunternehmer genießt du besondere steuerliche Vorteile, musst aber trotzdem korrekte Rechnungen erstellen. Eine passende Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer hilft dir, alle wichtigen Pflichtangaben einzuhalten und Fehler zu vermeiden. In diesem Artikel erfährst du, wie du eine Rechnung nach §19 UStG gestaltest und bekommst eine kostenlose Vorlage zum Download.
Was ist ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG sind Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Regelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht.
Pflichtangaben auf der Rechnung für Kleinunternehmer
Auch wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, müssen folgende Angaben auf der Rechnung stehen:
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Rechnungsnummer (fortlaufend und eindeutig)
- Art und Umfang der Leistung oder Lieferung
- Entgelt (Nettobetrag)
- Hinweis auf Kleinunternehmerregelung: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Wie sieht eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer aus?
Eine typische Vorlage enthält alle Pflichtangaben übersichtlich dargestellt, z.B.:
- Unternehmensdaten: Name, Adresse, Kontakt
- Kundendaten
- Rechnungsnummer und Datum
- Beschreibung der Leistung oder Ware
- Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer
- Hinweis auf Kleinunternehmerregelung
Warum ist der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung wichtig?
Der Hinweis macht klar, dass du keine Umsatzsteuer erhebst und damit auch keine Vorsteuer abziehst. Fehlt dieser Hinweis, kann das zu Missverständnissen mit Kunden oder dem Finanzamt führen.
Beispiel für den Hinweis:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Download: Kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer
Hier kannst du eine kostenlose, fertige Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer herunterladen, die du direkt verwenden kannst:
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Muss ich als Kleinunternehmer eine Rechnung schreiben?
Ja, auch Kleinunternehmer sind verpflichtet, Rechnungen für erbrachte Leistungen oder Lieferungen auszustellen, insbesondere bei Geschäftskunden.
2. Wie unterscheidet sich die Rechnung von der eines Regelunternehmers?
Der wesentliche Unterschied liegt im Umsatzsteuerausweis: Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen.
3. Was passiert, wenn ich keine Rechnung schreibe?
Ohne Rechnung kannst du Schwierigkeiten bei der Dokumentation und bei Kunden bekommen, außerdem riskierst du Probleme bei der Steuerprüfung.
4. Kann ich freiwillig Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer ausweisen. Dann musst du allerdings die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
5. Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, um steuerlichen Anforderungen zu genügen.
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